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Das GottesgnadentumAuf seine Anweisung hin, traten zwei neue Vorgänge in
Kraft:
Der König galt damit als Gesalbter des Herrn, das
Gottesgnadentum war geschaffen. Zum Königstitel kam nun der Zusatz: Gratia
Dei Rex (durch die Gnade Gottes König).
Das ReisekönigtumDurch die Selbständigkeit des Adels und der Größe des
Reiches kam es zum Reisekönigtum, denn die Herrschaft war nur dort wirksam,
wo der König präsent war. Er reiste ständig von Pfalz zu
Pfalz(Pfalz = befestigter Königshof). Dort wurde die Herrschaft
ausgeübt, d.h. Recht gesprochen, Schutz gewährt usw.
Wer von den Adligen gerade am Hof war, beriet den König. Jedoch gab es
auch feste Hofämter. Diese wurden meist von Bediensteten unter der Aufsicht
eines Adligen ausgeübt. Bei den geistlichen Hofämtern war dies nicht
möglich.
Die Hofkapelle
In der Karolinger Zeit entstand die
Hofkapelle, der Zusammenschluss aller Hofgeistlichen unter der Leitung eines
Kapellans. Ihnen fielen neben kirchlichen Aufgaben vor allem Verwaltungsaufgaben
zu, da sie die einzigen waren, die Lesen und Schreiben konnten. Sie
übernahmen die gesamte Urkundenausstellung unter der Leitung eines
Kanzleileiters. Von dort war es nur noch ein kleiner Schritt bis zur aktiven
politischen Mitwirkung. Aus dem Kanzleileiter wurde der Kanzler, später
der Erzkanzler. Dieser wurde im Laufe der Zeit zur
wichtigsten politischen Persönlichkeit nach dem Herrscher.
QUELLENBEARBEITUNG
Quelle
1: Der vollkommene König Kaiser Lothar III:
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