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Vom fränkischen zum deutschen Reich

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Ab 771
Ein Sohn stirbt kurz nach dem Vater Þ Karl (später „der Große“) wird alleiniger Herrscher ® Eroberungen gegen Langobarden, Bayern und Sachsen Þ Frankenreich wird endgültig zum Großreich
An noch nicht endgültig gesicherten Grenzen richtet er sogenannte Schutzzentren mit Wehrbauern ein.
Er verwirklicht seine Ideen: - Christianisierung der unterworfenen Heiden
  • Aufbau eines effizienten Verwaltungssystems
  • Entwickelt das Lehenwesen und die Grundherrschaft aus Vorformen
  • Fördert die Künste und die Wissenschaft
Þ Kaisererhebung in Rom ® begründet damit die Tradition des abendländischen Kaisertums
Da nur einer seiner Söhne, Ludwig, seinen Vater überlebt erbt dieser das ganze Reich. Trotz der guten Ausgangsbedingungen beginnt unter seiner Herrschaft die Auflösung des karolingischen Großreiches, da noch immer der germanische Rechtsbrauch der Reichsteilung mit dem Gedanken der Reichseinheit von geistlichen Würdenträgern im Kontrast steht. Ludwig ändert die Erbfolge zugunsten seiner Söhne aus erster Ehe ® Söhne aus zweiter Ehe fühlen sich benachteiligt ®erheben sich gegen Vater und später gegen ihre BrüderÞ Brüderkriege, die noch weit über Ludwigs Tod (840) andauern ® Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung schwindet ® Sprachunterschiede romanisch West germanisch Ost werden deutlich ® Teilungsverträge ® Beste Voraussetzungen für Ludwig (später „der Deutsche“): Ihm wurden die gesamten rechtsrheinischen Gebiete und die linksrheinischen Bistümer Mainz, Speyer und Worms inklusive ihrer linksrheinischen Besitzungen zugesprochen ® macht Bayern zu seinem Herrschaftszentrum ® lange Regierungszeit ®stützt sich auf in die Politik und Familie eingebundenen Adelsfamilien ® Zusammengehörigkeitsgefühl der Ostfranken

Ab 911
Der letzte ostfränkische Karolinger stirbt ® Herzöge übertragen die Herrschaft nicht an den nächsten, westfränkischen, Verwandten, sondern wählen einen Nachfolger aus ihren eigenen Reihen: Frankenherzog Konrad ® kann sich nicht durchsetzen ® bestimmt Sachsenherzog Heinrich zum Nachfolger ® dieser bindet Königswürde an seine Familie ® verhindert erneute Reichsteilungen indem er Otto als Nachfolger festlegt
® Stammesherzöge akzeptieren seine Entscheidung durch Wahl

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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